Was ändert sich für mich?
Die neue gesetzliche Bestimmung erlaubt den Spitzenverbänden der Krankenkassen, Arzneimittel von der Zuzahlung durch die Patienten zu befreien. Das heißt, dass Sie nun für bestimmte Arzneimittel in Apotheken nichts mehr dazuzahlen müssen.
Welches Medikament ist frei?
Diese Frage kann Ihnen Ihr Arzt oder Apotheker beantworten. Eine Liste der zahlungsfreien Medikamenten finden Sie zum Beispiel auf der Internetseite www.aponet.de, dem offiziellen Gesundheitsportal der deutschen ApothekerInnen.
In welchen Fällen muss ich nichts mehr dazuzahlen?
Damit ein Arzneimittel von der Zu-
zahlung befreit wird, muss es im Ver-
gleich mit Gleichwertigen, die den-
selben Wirkstoff enthalten, im Preis wesentlich günstiger sein. |
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Außerdem muss der Hersteller das Arzneimittel so günstig anbieten,
dass auch die Krankenkasse trotz
der wegfallenden Patientenzuzahl-
ung entlastet wird.
Wie viele Medikamente sind jetzt
von der Zuzahlung befreit?
Nach dem heutigen Stand kann es bei 79 der insgesamt rund 350 Arzneimittelgruppen (in denen es jeweils mehrere Medikamente mit dem gleichen Wirkstoff gibt) Präpa-
rate geben, für die Sie nichts dazu-
zahlen müssen. Die Zahl der zuzahl-
ungsfreien Medikamente wird sich aber laufend ändern.
Mit weiteren Informationen zum neuen Gesetz oder bei Fragen zur Arzneimittelzuzahlung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! |